Prinzipiell kann die Mikroschaumsklerosierung bei einem sehr großen Teil der Krampfaderpatienten durchgeführt werden.
Die einzige absolute Kontraindikation ist ein angeborener Herzfehler
namens PFO (persisitierendes foramen ovale). Bei diesem Herzfehler besteht ein Loch zwischen dein beiden Herzvorhöfen durch welchen sich der Schaum im arteriellen Kreislaufsystem ausbreiten und zu Gefäßverschlüssen und Schlaganfällen führen könnte. Bei Verdacht auf das Vorliegen eines POF kann dieser leicht durch einen Herzultraschall beim Internisten bestätigt oder ausgeschlossen werden.
Einige selten Gerinnungsstörungen können ebenfalls eine Kontraindikation darstellen.
Bei Schwangeren sollte eine Schaumsklerosierung nur bei absolut dringlicher gesundheitlicher Indikation und nur in Ausnahmefällen durchgeführt werden.
Bei sehr großen Stammvarikosen ist manchmal das Risiko einer Thromboembolie zu groß, sodass ein schonendes mikrochirurgisches
Operationsverfahren die sicherere Alternative darstellt (siehe auch
"Operative Alternativen" )